Änderungen durch Corona - Hinweise zur Pauschalförderung durch die ARGE Krankenkassen

Auf Grund der Corona-Pandemie erhielt die ARGE Krankenkassen bereits zahlreiche Anfragen zum Umgang mit den erhaltenen Fördermitteln. Daher hat die ARGE folgende Information herausgegeben:

Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden. Das heißt, sie sind für den im Antrag angegebenen Zweck einzusetzen. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben, sind wir als Fördermittelgeber darüber zu informieren (s. a. Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V).

Was bedeutet das für die Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen?
1. Geplante Ausgaben sind weggefallen, weil z. B. Veranstaltungen abgesagt wurden. Die Fördermittel werden nicht vollständig verausgabt.
-> Nicht verbrauchte Fördermittel sind im Verwendungsnachweis/in der Verwendungsbestätigung als Restmittel auszuweisen. Eine vorzeitige Information an die ARGE Selbsthilfeförderung MV ist nicht erforderlich.

2. Geplante Ausgaben sind weggefallen, weil z. B. Veranstaltungen abgesagt wurden. Es ergeben sich aber andere förderfähige Ausgaben.
-> Bei der ARGE Selbsthilfeförderung MV ist ein Umwidmungsantrag zu stellen. Nach Genehmigung durch die ARGE können die Fördermittel dann für die neuen Vorhaben eingesetzt werden. Bitte verwenden Sie diesen Umwidmungsantrag!

Sollten sich dazu Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an den Federführer der ARGE Selbsthilfeförderung MV:
   IKK Nord
   Regina Rhein
   Greifstr. 107
   17034 Neubrandenburg
   Tel.: 0395 4509-280
   E-Mail: regina.rheinikk-nord.de

Die Hinweise als PDF hier: Aktuelle Hinweise der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern

Der Umwidmungsantrag hier: Antrag auf Umwidmung bereits erhaltener Fördermittel der ARGE Selbsthilfeförderung MV nach § 20h SGB V im Förderjahr 2020 (veröffentlicht am: 9.6.20)